Die Telematikinfrastruktur (TI) ist seit dem 30.06.2019 für niedergelassene Praxen verpflichtend und im E-Health-Gesetz verankert. Über ein gesichertes Netz können alle Akteure im Gesundheitswesen schneller und einfacher miteinander kommunizieren sowie medizinische Daten sicher austauschen. Die TI fördert die Vernetzung der Leistungserbringer und ermöglicht eine indikationsgerechte Behandlung von Patienten.
Dank der TI wissen Sie jederzeit, wer Informationen übermittelt und wer diese gelesen hat. So bleibt der gesamte Datenaustausch sicher für alle Beteiligten.
durch die gesetzlichen Vorgaben
beim Umgang mit den medizinischen Patientendaten
Erhöhte Kommunikationssicherheit durch Authentifizierung der Nutzer bei der Anwendung des Systems
durch digitale Kommunikationswege
in der Praxis durch die Vermeidung von Doppelterminen pro Diagnose
der Patienten durch die TI Module (bspw. NFDM, eMP)
im Gesundheitswesen durch eine einheitliche und sektorenübergreifende Plattform
medizinischer Daten von Patienten
Um an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen zu werden, muss Ihre Einrichtung eine autorisierte Gesundheitsinstitution wie eine Praxis, Apotheke oder ein Krankenhaus sein. Für den Zugang zur TI sind bestimmte Komponenten notwendig, ohne die ein Anschluss nicht möglich ist. Da die Inbetriebnahme Zeit erfordert, sollten Praxen und Apotheken frühzeitig mit der Planung beginnen, um das System schnellstmöglich nutzen zu können.
Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) sorgt für die automatische Aktualisierung der Versichertenstammdaten von gesetzlich krankenversicherten Patienten durch den Datenabgleich auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Arztpraxen können so die Gültigkeit der eGK in Echtzeit prüfen und sicherstellen, dass aktuelle Versicherungsinformationen vorliegen. Dies optimiert den Praxisalltag und verbessert die Patientenversorgung.
Die elektronische Patientenakte (ePA) dient als zentraler Speicher für wichtige medizinische Dokumente, wie Befunde, Medikationspläne, eArztbriefe oder Notfalldaten. Ärzte, Therapeuten und Apotheker können mit Zustimmung des Patienten auf diese Daten zugreifen. So wird eine optimale und vernetzte Versorgung sichergestellt, da alle relevanten Gesundheitsinformationen jederzeit verfügbar sind. Die ePA verbessert die Kommunikation und den Datenaustausch im Gesundheitswesen.
Der KIM-Dienst ermöglicht Arztpraxen den sicheren, elektronischen Versand und Empfang medizinischer Dokumente, wie Medikationspläne, Befunde und Arztbriefe, über die Telematikinfrastruktur (TI). An KIM sind medizinische Einrichtungen wie Praxen, Apotheken, Krankenhäuser und Krankenkassen angeschlossen. Aufgrund der Pflicht zur Nutzung digitaler Lösungen, wie der eAU, ist der Einsatz des KIM-Dienstes erforderlich. Wir bieten Ihnen den KIM-Dienst von DGN für eine sichere und effiziente Kommunikation.
EVA überzeugt durch Schnelligkeit und Stabilität. Dank eines leistungsstarken Linuxservers bieten wir eine effiziente Lösung, die Ihrem Arbeitsalltag gewachsen ist. Höchste Sicherheit vor externen Angriffen ist gewährleistet, während Sie weiterhin mit der vertrauten Windows-Oberfläche arbeiten. EVA ist offiziell zertifiziert und erfüllt alle Anforderungen für HZV- und FZV-Verträge sowie von Behörden wie gematik, KBV und DGUV.
Das Notfalldatenmanagement (NFDM) ermöglicht den Abruf relevanter Informationen von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), wie Diagnosen, Medikationen, Allergien und Unverträglichkeiten. Diese Daten können auf der eGK gespeichert und im Notfall schnell abgerufen werden, um eine optimale medizinische Versorgung sicherzustellen. NFDM gewährleistet die Verfügbarkeit wichtiger Daten.
Mit KIM lassen sich eArztbriefe und medizinische Dokumente, wie Medikationspläne, direkt und sicher aus EVA an andere Leistungserbringer versenden und empfangen. Für den Versand von eArztbriefen benötigen Ärzte den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation. Dieser ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur der eArztbriefe, wodurch deren Rechtsgültigkeit sichergestellt wird.
Das eRezept eliminiert das Papierrezept, da die Verordnungen digital ausgestellt werden.
Die Frist zur Umsetzung des eRezepts besteht zum 01.01.2024.
Sollte Ihre KV nicht mit aufgeführt sein, sind Informationen zum Erstattungsformular bei defekter TI nicht auf der Homepage zu erhalten. Bitte wenden Sie sich an Ihre KV.
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