eForms

Von Papier zu digital – Effiziente Formularverwaltung für Ihre Praxis

Patienten, die in Ihre Praxis kommen, müssen häufig diverse Formulare ausfüllen und unterschreiben. Mit eForms von mediDOK digitalisieren und optimieren Sie diesen Prozess – von der Erfassung bis zur Archivierung!

Mit der mediDOK eForms App stehen Ihren Patienten praxisrelevante Formulare (z. B. Einverständniserklärungen, IGeL-Verträge, Behandlungsverträge) auf einem Tablet zur Verfügung. Patienten können die Formulare direkt in der Praxis digital ausfüllen und unterschreiben. Die signierten Dokumente werden anschließend im EVA-Archiv sicher gespeichert. Optional können Patienten über mediDOK eForms @Home Formulare vorab digital ausfüllen – bequem und ohne Zeitdruck von zuhause aus. Diese Informationen werden dann in Ihre Praxis übermittelt, wo die Patienten die Formulare nur noch auf dem Tablet unterschreiben müssen.

Machen Sie Ihre Praxis fit für die Zukunft

Die Vorteile von mediDOK eForms auf einen Blick

Die Integration in EVA bietet maximale Effizienz und zahlreiche Vorteile für Ihren Praxisalltag.

Neben der automatischen Übernahme von Patienten-, Adress- und Kontaktdaten in eForms können alle Formularinhalte direkt in die elektronische Patientenakte übertragen und digital weiterverarbeitet werden.

Mit eForms @Home erhalten Sie zusätzlich zwei Statusinformationen in der elektronischen Karteikarte:

 

– wenn der Patient erstmals auf seine Dokumente zugegriffen hat;

– wenn der Patient die Dokumente an Ihre Praxis übermittelt hat.

 

So wissen Sie genau, ob die Unterlagen vorab digital ausgefüllt wurden oder ob der Patient beim Besuch noch Formulare ausfüllen muss.

Individuelle Formulare? Kein Problem!

Sie können Ihre bereits genutzten Praxisformulare schnell und einfach in mediDOK eForms integrieren. Da alle Formulare auf Adobe Acrobat basieren, können sie nach Bedarf von Ihnen oder abasoft angepasst und vorbereitet werden. Einmal angepasste Dokumente sind sofort für eForms @Home einsatzbereit.

Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.