Mit der EVA Zeiterfassung erfüllen Sie mühelos die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung. Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (§3 Abs. 2, Nr. 1) ist die lückenlose Erfassung der gesamten Arbeitszeit – inklusive Überstunden und Wochenendarbeit – Pflicht für alle Arbeitgeber. Ziel ist es, unkontrollierte Mehrarbeit zu verhindern und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.
Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, empfehlen wir von abasoft, die Arbeitszeiterfassung digital zu führen. Unser EVA-Modul bietet eine einfache, effiziente Lösung, die der Zettelwirtschaft ein Ende setzt und die gesetzliche Konformität sicherstellt.
Achten Sie darauf, dass die Dokumentation folgende Bereiche abdeckt: Die Zeiten (wöchentliche Arbeitszeit sowie Verteilung auf die einzelnen Wochentage) sollten transparent sein. Überstunden sollten übersichtlich dargestellt werden, und der Beginn und das Ende der Arbeitszeiten sowie die Pausen sollten zuverlässig aufgezeichnet werden.
Bitte beachten Sie
Bleiben Sie informiert und erhalten Sie regelmäßige Updates sowie wertvolle Tipps rund um unsere Produkte und praxisrelevante Themen.
Copyright © 2024 abasoft EDV-Programme GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.