Der Praxisausweis (SMC-B)

Der Praxisausweis (SMC-B), auch bekannt als Security Module Card Typ B, ist zwingend erforderlich für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Ohne den SMC-B Praxisausweis kann Ihre Praxis keine Verbindung zur TI herstellen.

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Bitte beachten Sie:
Die SMC-B muss von Ihnen im Portal Ihres Händlers nach Erhalt „freigeschaltet werden“. Dies gilt als digitale Empfangsbestätigung. Vorher kann die SMC-B nicht verwendet werden. Wir empfehlen diese Freischaltung innerhalb von 14 Tagen.

Heilberufsausweis (eHBA)

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA G2) ist unerlässlich für zukünftige medizinische Anwendungen wie den eArztbrief und das Notfalldatenmanagement. Um diese Dienste nutzen zu können, benötigen Sie einen eHBA der Generation 2.

 

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Bitte beachten Sie:

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA G2) wird für künftige medizinische Anwendungen wie z. B. den eArztbrief und das Notfalldatenmanagement notwendig. Allerdings benötigen Sie hierfür einen eHBA der Generation 2. Bestellen Sie sich Ihren eHBA G2 jetzt bequem über unseren Partner medisign.

Medisign

Praxisausweis (SMC-B) & elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

FAQ

eHBA
Der eHBA ist eine qualifizierte Signaturkarte für Heilberufsangehörige (Ärzte, Psychotherapeuten & Apotheker). Er weist die inhabende Person als Angehörige der jeweiligen Berufsgruppe aus und mit ihm kann eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erstellt werden. Zusätzlich kann sich die inhabende Person damit identifizieren, um z. B. Dokumente für den Transportweg zu verschlüsseln oder zu entschlüsseln.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist der Oberbegriff für die elektronischen Ausweise für Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker. Dieser authentifiziert seinem Inhaber in der digitalen Welt die Zugehörigkeit zum Beruf z. B. „Arzt“ und bestätigt dessen Identität. Für die Anbindung an die TI ist er momentan noch nicht verpflichtend. Der eHBA G2 spielt im Gesundheitswesen jedoch zunehmend die Rolle. Den eHBA-Generation 2 benötigen Ärzte, um eine qualifizierte elektronische Unterschrift zu erstellen. Außerdem wird er für die Nutzung weiterer medizinischer Anwendungen im Rahmen der TI (e-Arztbrief, Notfalldatenmanagement und e-Rezept) benötigt

Nach der Freischaltung kann der eHBA für die Anwendungen der TI genutzt werden. Sie erhalten bei der Bestellung eine genaue Anleitung zur Freischaltung des eHBA. Für die weitere Verwendung mit EVA, für z. B. den eArztbrief, setzen Sie sich mit uns unter 07141 – 14 12 120 in Verbindung.

Das ist so individuell wie Ihre Praxis. Setzen Sie sich bitte mit uns unter 07141 – 14 12 140 in Verbindung.

Der eHBA G0 kann innerhalb der Vertragslaufzeit gegen den Ausweis der 2. Generation kostenfrei bei unserem Partner medisign ausgetauscht werden. Voraussetzung ist, dass Ihre Praxis einen Konnektor mit Anwendungen für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) im Einsatz hat. Die Gebühren für den eHBA G2 sind bei medisign zu entnehmen.

SMC-B
Sie können mit dem Praxisausweis Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen und auch auf Anwendungen, wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), zugreifen.

Der SMC-B ist ein wichtiger Bestandteil der TI und wird von Praxen, Apotheken und Kliniken benötigt. Nur mit ihm kann sich eine Praxis als medizinische Einrichtung authentifizieren und der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen. Es handelt sich dabei um eine Security Module Card Typ B-Karte (SMC-B).

Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik in den Kartenleser gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. Die Eingabe der SMC-B PIN ist sowohl bei TI-Konnektor-Neustart als auch bei KT-Neustart notwendig. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
Damit sichergestellt ist, dass nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI erhalten, gelten für die Ausgabe der Praxisausweise besondere Sicherheitsanforderungen: Vertragsärzte beantragen ihren Praxisausweis bei einem von der gematik zugelassenen Kartenhersteller. Dieser Anbieter holt bei der zuständigen KV die Bestätigung darüber ein, dass der Antragsstellende tatsächlich Vertragsärzte ist und damit Anspruch auf einen Praxisausweis hat. Anschließend muss der Erhalt der SMC-B innerhalb 14 Tagen online bestätigt werden.

Sie benötigen pro Betriebsstätte (BSNR) mindestens eine SMC-B. Wenn Sie ein mobiles Kartenlesegerät im Einsatz haben, benötigen Sie für das mobile Kartenlesegerät eine zusätzliche SMC-B. Diese benötigen Sie, um von unterwegs auf die gesicherten Daten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen zu können. Die Kosten für die zusätzliche SMC-B werden erstattet, sofern Ihnen laut Finanzierungsvereinbarung die Pauschale für ein mobiles Kartenlesegerät zusteht. Wenn Sie sich unsicher sind, wie viele Praxisausweise Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV.

Verwenden Sie in der Nebenbetriebsstätte ein eigenes Kartenlesegerät, ist dort auch eine eigene SMC-B erforderlich. Dies trifft ebenso zu, wenn nur ein Konnektor im Betrieb und die Nebenbetriebsstätte per VPN an die Hauptbetriebsstätte angeschlossen ist. Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV.

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Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.