Elektronisches Rezept

eRezept

Das eRezept ist ab dem 01.01.2024 verpflichtend. Dadurch können apothekenpflichtige und GKV-abrechenbare Arzneimittel digital über die Telematikinfrastruktur (TI) abgewickelt werden. In Ausnahmefällen, wie z.B. bei Hausbesuchen oder technischen Ausfällen, bleibt das Muster 16 (rosa Rezept) weiterhin nutzbar. 

Für Selbstzahler gilt das blaue Rezept, während das grüne Rezept für apothekenpflichtige Medikamente verwendet wird. 

Dank der sicheren Verschlüsselung über die Telematikinfrastruktur (TI) haben ausschließlich berechtigte Personen mit einem entsprechenden Zugangscode die Möglichkeit, diese sensiblen Daten abzurufen.

Das Vorhandensein des eRezepts ist Voraussetzung für die Zahlung der vollen monatlichen TI-Pauschale
gemäß Finanzierungsvereinbarung (gültig seit 01.07.2023)

Welche Vorteile hat das eRezept?

Die optimale Erkennung von Wechselwirkungen zwischen Medikamenten wird durch eine lückenlose Arzneimitteldokumentation sichergestellt.

Die Übernahme der Verordnungsinformationen in den eMP sorgt für mehr Sicherheit in der Medikation.

Die Sicherheit sensibler Daten wird durch die Vergabe eines Datamatrix-Codes gewährleistet.

Dieser Code ermöglicht eine verschlüsselte und geschützte Übertragung, sodass nur berechtigte Personen Zugriff haben.

Die Kommunikations-sicherheit wird durch die Authentifizierung der Nutzer bei der Anwendung des Systems erheblich erhöht. 

Dies gewährleistet, dass nur autorisierte Personen auf das System zugreifen können.

Eine papierlose Praxis optimiert nicht nur die Abläufe, sondern entlastet auch das Team und trägt aktiv zum Umweltschutz bei. Digitale Prozesse sparen Zeit, Platz und reduzieren den Papier-verbrauch erheblich.

Im Krankheitsfall schützt die digitale Ausstellung von Folgerezepten sowohl Praxismitarbeiter als auch Patienten. Der kontaktlose Prozess minimiert persönliche Interaktionen und reduziert das Infektionsrisiko.

Patienten profitieren von einer schnelleren und umfassenderen Informationsdichte, da sie per App direkt prüfen können, ob ihre Medikamente in der Apotheke verfügbar sind. Das spart Zeit und erleichtert die Planung.

Versicherte können bequem per App ihre Wunschapotheke auswählen und das Medikament direkt dorthin senden lassen. Dies spart Zeit, vereinfacht den Prozess und ermöglicht eine schnelle, kontaktlose Abwicklung.

Das digitale Rezept kann nicht verloren gehen, wodurch der Aufwand für Ersatz entfällt. Auch Folgerezepte lassen sich bequem bestellen, ohne den Weg in die Praxis auf sich nehmen zu müssen. Das spart Zeit und Mühe.

Wie läuft das mit dem eRezept?

  • Schritt 1

    Die Patienten sind bei einem Arzttermin, bei welchem sie von den Ärzten ein Rezept verschrieben bekommen.

  • Schritt 2

    Die Verordnung durch das eRezept löst die Generierung eines Datamatrix Codes aus, der an die Patienten geschickt wird.
    Zusätzlich wird das eRezept mithilfe des Heilberufeausweises signiert.

  • Schritt 3

    Die Patienten lösen das Rezept wie gewohnt in der Apotheke ein. Dabei können sie sich entscheiden, ob sie das eRezept ausgedruckt in der Apotheke abgeben oder über die eRezept-App bei der Apotheke bestellen.

  • Schritt 4

    In beiden Fällen wird das eRezept in der Apotheke eingelöst, da die Daten über die TI ausgelesen werden können.

Optimierter Text (SEO-freundlich):

Das digitale eRezept wird verschlüsselt in der Telematikinfrastruktur (TI) abgelegt und kann von Patienten oder Apothekern über einen Datamatrix- oder Rezept-Code abgerufen werden. Patienten, die ihr eRezept ausdrucken lassen möchten, haben diese Möglichkeit. Das eRezept muss nicht mehr manuell unterschrieben werden und enthält alle relevanten Informationen, die über einen QR-Code abrufbar sind.

Weitere Informationen zur Nutzung des eRezeptes finden Sie auf der folgenden Homepage:

https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de

Um nicht jedes eRezept einzeln zu signieren, gibt es zur Zeitersparnis die Möglichkeit der Stapel- oder Komfortsignatur. Mit der Stapelsignatur können bis zu 250 eRezepte mit nur einer PIN-Eingabe signiert werden.

Bei der Signatur ist Folgendes zu beachten:

Weiterbildungsassistenten

Vertretung

Kollegiale Vertretung: Vertreter ist in seiner eigenen Praxis  – Vertreter nutzt seine eigene LANR und BSNR

persönliche Vertretung: Vertreter ist in der Praxis des abwesenden Arztes – Vertreter nutzt die LANR und BSNR des Arztes, den er in dessen Praxis vertritt

Technische Voraussetzungen

Was wird nicht über das eRezept verschrieben?

Logo-abasoft-EDV

Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.